Rechtsanwaltskanzlei Manfred Schneider
Am Wasenfeld 8, 82266 Inning am Ammersee
Telefon: 0049 175 1610928
E-Mail: sekretariat@ra-schneider-manfred-inning.de
Herausgeber der Seite und inhaltlich Verantwortlicher:
Rechtsanwalt Manfred Schneider, Am Wasenfeld 8, 82266 Inning am Ammersee
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland)
Berufsrechtliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG): Anordnung der Bundesrechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 4 Satz 2 GwG (nebst Erläuterungen)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft,Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Diese und weitere berufsrechtliche Regelungen und deren Fundstellen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter: www.brak.de
Zuständige Kammer und berufsrechtliche Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwalt Manfred Schneider gehört der Rechtsanwaltskammer München an.
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Körperschaft des öffentlichen Rechts, Tal 33, 80331 München
Telefon: 089 53 29 44-0; Telefax: 089 53 29 44-28
E-Mail: info@rak-muenchen.de; Website: www.rak-muenchen.de
Umsatzsteuernummer:
161/269/91111
Urheberrechte:
Das Layout der Homepage, die verwendeten Grafiken, die Sammlung der Beiträge und der Inhalt sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen ohne Genehmigung sind nicht zulässig. Änderungen dürfen nicht vorgenommen werden.
Haftungsausschluss:
Herr Rechtsanwalt Manfred Schneider übernimmt trotz sorgfältiger Kontrolle keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die Betreiber verantwortlich.
Kosten
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Honorarvereinbarungen können unter anderem für außergerichtliche Tätigkeiten, etwa die Beratung bei der Abfassung von Verträgen, Eheverträgen und Testamenten abgeschlossen werden.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, bin ich gerne bereit, die Korrespondenz mit dieser Rechtsschutzversicherung zu übernehmen.
Sofern die für eine außergerichtliche Tätigkeit oder für ein gerichtliches Verfahren anfallenden Kosten und Gebühren nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden können, kann Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bzw. im Familienrecht Verfahrenskostenhilfe bestehen. Anträge für Beratungshilfe sind vor Mandatierung beim Wohnsitzgericht zu stellen. Anträge auf Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe reiche ich gerne bei Gericht ein.
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